top of page

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Anmeldung Reise

Nach ihrer schriftlichen bzw. elektronischen (email) Anmeldung für eine nach ihrem Wunsch zusammengestellte Reise erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung/Rechnung.

Darin sind das Reiseprogramm und  die Kosten der Reise aufgeführt.

 

2. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme der schriftlichen Anmeldung (Buchung) kommt zwischen Ihnen und Voyages-Tfil ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem

Vertrag für Sie und Voyages-Tfil wirksam. Meldet die buchende Person weitere Reise-

teilnehmer, so steht sie für die Vertragspflicht (insbesondere auch Bezahlung des Reisepreises)

wie für die eigenen Verpflichtung ein. 

  

3. Zahlung

Bei Erhalt der Bestätigung/ Rechnung ist die darin festgesetzte Summe pro Person als Anzahlung zu leisten. Dies ist möglich via Banküberweisung. Die Kontoangaben finden Sie in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Den zweiten Teil der Zahlung können Sie am Anfang der Reise vor Ort bar bezahlen.

 

4. Leistungen

Voyages-Tfil verpflichtet sich, die versprochenen Leistungen gemäss der Reisebeschreibung in dem mit Ihnen vereinbarten Reiseprogramm sorgfältig zu erfüllen. 

 

5. Nichterscheinen, verspätetes Erscheinen am Abreiseort

Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen erst bei Ankunft am Ausgangspunkt der Touren gelten. Für die Anreise zum Abfahrtsort ist der Reisende selbst verantwortlich. Kann ein Reisender aufgrund unterschiedlichster Umstände nur verspätet oder nicht an der Reise teilnehmen, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet.

 

6. Änderungen, Annullierungen

6.1 Absagen oder Änderungswünsche einer Reise müssen schriftlich Voyages Tfil mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Erklärung bei Voyages Tfil. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

 

6.2 Bearbeitungsgebühren / Änderungen

Bei Annullation, Umbuchung oder Aenderung: bis und mit 15 Tage vor Abreise pro Person Euro 60.- , 14 Tage bis und mit 4 Tage vor Abreise Euro 110.- pro Änderung und 3 Tage bis und mit Abreisetag Euro 180.- pro Änderung.

 

6.3 Annullationskosten

Sagen Sie Ihre Reise später als 60 Tage vor Reisebeginn ab so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.2) folgende Annullationsskosten fällig:

Bei Rücktritt  60-46 Tage vor Reisebeginn             25 % des Preises

Bei Rücktritt  46-31 Tage vor Reisebeginn             50% des Preises

Bei Rücktritt  30-16 Tage vor Reisebeginn             80% des Preises

Bei Rücktritt  16- 0 Tage vor  Reisebeginn           100% des Preises

 

6.4 Ersatzreisende

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Die Ersatzperson muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingun-gen in den Vertrag einzutreten. Sie hat zudem den Reiseerfordernissen zu genügen (Pass-, und Visavorschriften) und keinen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenzustehen. Die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haftet er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, gesetzlichen Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung.

 

6.5 Annulierungskostenversicherung/ Reiseversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskosten-versicherung übernommen. Als Härtefall gelten insbesondere Krankheit, Unfall und Tod eines Reiseteilnehmers, seines Reisepartners oder eines deren direkten Familienangehörigen. Der Nachweis, dass ein Härtefall vorliegt, muss schriftlich erbracht werden und eine Kontrolle durch den Vertrauensarzt der Versicherung bleibt vorbehalten. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Reiseversicherung abzuschliessen, die auch für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgt, z.B. für Rückreise-, Reisegepäck-, Diebstahl-, Unfall-, sowie Krankheitskosten.

 

7. Aenderungen nach Vertragsabschluss

7.1.Spontan-Upgrades während der Reise: Falls Ihnen das reservierte Hotel nicht zusagt, bringt Ihr Chauffeur Sie nach Möglichkeit und sofern in der näheren Umgebung vorhanden, zu einem anderen Haus. Die Kosten dafür müssen Sie selber vor Ort bezahlen.

 

7.2. Programmänderungen

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass trotz aller Vorkehrungen unsererseits aufgrund unvorhergesehener und nicht abwendbaren Umständen Programmänderungen erforderlich sein könnten. Insbesondere haftet Voyages-Tfil nicht für Änderungen des Reiseprogramms, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse, oder Verspätungen von Dritten, für die Voyages-Tfil nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Programmänderungen berechtigen zu keinerlei Schadenersatzforderungen, auch nicht für Folgeschäden.

 

Voyages-Tfil ist selbstverständlich bemüht, geeignete Ersatzlösungen zu finden bzw. wird Sie über Änderungen so früh wie möglich informieren.Es werden keine Schadenersatzforderungen, auch nicht für Folgeschäden (z.B. Lohnausfall) übernommen.

 

8. Absage durch Voyages Tfil

8.1. Weniger Reiseteilnehmende als vorgesehen

Beteiligen sich an einer Gruppenreise weniger Personen als vorgesehen, so ist Voyages Tfil dazu berechtigt, diese bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen oder nur gegen einen Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Das Arrangement wird in diesem Falle neu berechnet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

8.2. Absage aufgrund höherer Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können Voyages Tfil dazu veranlassen, eine Reise abzusagen. In diesem Falle informieren wir Sie so rasch wie möglich.

 

9. Programmänderung während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden müssen, (aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportführern, neuer staatlicher Bestimmungen, die unvorhersehbar waren) so sind wir bestrebt, in Ihrem Interesse die besten Ersatzleistungen zu erbringen und Reiserouten und Programme so gut wie möglich einzuhalten. Aus diesen Gründen verursachte Mehrkosten sind in der Regel durch die Reiseassistanceversicherung gedeckt.

 

10. Vorzeitige Rückreise des Kunden

Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigener Erkrankung, Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen Voyages Tfil soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Falle auch die Hilfestellung der Reiseversicherungsgesellschaft, die sie unbedingt sofort benachrichtigen sollten. (24-Stunden Notfallnummer)

 

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

11.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen

Entsprechen die Leistungen nicht den Vertraglichen Abmachungen oder ergeben sich für Sie beeinträchtigende oder unhaltbare Umstände, so sind sie berechtigt und verpflichtet bei der Voyages Tfil- Reisebegleitung (Fahrer oder Führer) oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Voyages Tfil-Reisebegleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, während der Reise innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Wird innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist sie ungenügend oder nicht möglich, so lassen Sie sich die gerügten Mängel von der Reisebegleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind verpflichtet, den korrekten Sachverhalt der Beanstandung schriftlich festzuhalten, jedoch sind sie nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

 

11.2 Forderungen geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Voyages Tfil geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 14 Tagen nach der Rückkehr schriftlich bei Voyages Tfil einreichen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reisebegleitung oder des Leistungsträgers und Allfällige Beweismittel beizulegen.

 

12. Haftung von Voyages Tfil

12.1 Als Reiseorganisator garantieren wir Ihnen eine gewissenhafte Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und festgelegten Reiserouten.

 

12.2.Haftungsausschlüsse

Voyages Tfil haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

b) auf unabwendbares oder unvorhersehbares Verschulden eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist

c) auf höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Voyages Tfil oder ein Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (z.B. Pannen, technische Defekte, Unfälle, verkehrs- oder witterungsbedingte Programmänderungen)

d) für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Fahrpläne von Eisenbahnen, Buss-, Schiff- oder Flugtransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind.

In diesen Fällen ist jegliche Rückerstattung eines Minderwertes der Reise und jegliche Schadenersatzpflicht von Voyages Tfil ausgeschlossen. Ferner übernimmt Voyages Tfil keine Haftung bei Abhandenkommen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstung etc., sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und Kreditkarten. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

13. Einreise- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einreise nach Marokko benötigen EU und CH Bürger einen Reisepass, der 6 Monate über das Datum der Reise gültig ist.

Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

bottom of page